++ EIL ++ Haftstrafe für Mücken

++ EIL ++ Mücken ist es ab Heute nicht mehr erlaubt uns zu stechen. Wird man dennoch von eine Mücke gestochen, kann man die Polizei anrufen um die Mücke in Gewahrsam nehmen lassen. Hier wird ab jetzt das Gesetz des Blutraubes angewandt.

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